FÖRDERUNG - Fenster wechseln, Klima schützen, 20% Steuern sparen !

Wie profitiere ich von der Neureglung des Klimaschutzprogrammes 2030?

So einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Ab 1.1.2020 können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000,-- (also max. € 40.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.



Wie viel Geld bekomme ich? 


Hier ein anschauliches Rechenbeispiel, wie der neue 20%ige Steuerbonus funktioniert, wenn Sie in einem Einfamilienhaus neue Fenster einbauen lassen.

Renovierungsaufwand für neue Fenster:  € 15.000,00


Steuerrückerstattung: 20 % vom Renovierungsaufwand = € 3.000,00
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

Im 1. Jahr 7%: € 1.050,00

Im 2. Jahr 7%: € 1.050,00

Im 3. Jahr 6%: € 900,00


Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung!


Was muss ich dem Finanzamt vorlegen?
  • Lediglich eine ordentliche Rechnung des Fachunternehmens
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung)
  • Eine Erklärung des ausführenden Unternehmens, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden

Jetzt Beratungstermin vereinbaren - Fenster wechseln - Klima schützen und 20% Steuern sparen!